Behelfsmäßiger Personalausweis Berlin 1980 Sonderstatus Berlin
Beschreibung
Behelfsmäßiger Personalausweis Berlin 1986
Behelfsmäßiger Personalausweis
Berliner makeshift identity card
carte Berliner fortune d'identité
1945-1990
Zu den Besonderheiten gehörte der Berliner behelfsmäßige Personalausweis, der von den in Westdeutschland ausgestellten abwich (Einband grün statt grau) und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat, jedoch den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist deutscher Staatsangehöriger“ enthielt; außerdem wurde als Ausstellungsbehörde „Der Polizeipräsident in Berlin“ genannt. Der Vermerk bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde bisweilen beim Grenzübertritt in Ostblockländern überstempelt und durch den Satz „Der Inhaber dieses Ausweises ist Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ versehen. Die amtliche Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne Bundesadler wurde für den maschinenlesbaren Personalausweis in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten vergleichbarer Form eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des Bundesinnenministeriums ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und Transitreisen durch die DDR war dieser Pass wegen der Ausstellungsbehörde mit Sitz in West-Berlin nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war. Viele West-Berliner umgingen dieses Problem dadurch, dass sie sich in Westdeutschland mit einem Zweitwohnsitz anmeldeten (oft fiktiv, so bei Verwandten oder Freunden) und sich dort ihren Pass ausstellen ließen. Diese Personen hatten oft drei „Reisedokumente“ (DDR-Sprachgebrauch): den behelfsmäßigen Personalausweis, den Berliner Reisepass und den unverdächtigen normalen Bundesreisepass, die je nach Opportunität benutzt wurden.